Unter Bezugnahme auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fallen unsere motorischen Produkte (Scanningtische, Fokusantriebe usw.) unter die Definition einer "unvollständige Maschine". Bei unvollständigen Maschinen fordert die Maschinenrichtlinie vom Hersteller die Erstellung einer Einbauklärung, auf der alle relevante Richtlinien und Normen zu nennen sind. Eine gedruckte Einbauerklärung, auf der auch die Seriennummer des jeweiligen Produkts aufgeführt ist, wird bei jeder Auslieferung unseren motorischen Produkten beigelegt. Bitte beachten Sie, dass unsere motorischen Produkte gemäß Maschinenrichtlinie als unvollständige Maschinen nicht mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind.
Für unsere elektrischen/elektronischen Produkte, die nicht der Maschinenrichtlinie unterworfen sind (Steuerungen, Bedienelemente, manuelle Messtische mit integriertem Messsystem), erstellen wir eine Konformitätserklärung gemäß EMV-, RoHS- und, falls erforderlich, gem. NSP-Richtlinie und bringen das CE-Kennzeichen auf dem Produkt an. Unsere Konformitätserklärungen haben gemäß der geltenden EU-Richtlinien keinen Seriennummern-Bezug und werden den Produkten i. d. R. nicht beigelegt. Wir stellen Ihnen auf Anfrage gerne jederzeit alle zu Ihrer Lieferung zugehörigen Konformitätserklärungen zur Verfügung.
Für unsere automatisierten und kundenspezifischen Produkte gelten zum Teil anderweitige Regelungen. Wir informieren Sie auf Anfrage gerne über die Sachlage bei dem jeweiligen Produkt.